Bitte um Beachtung, es besteht augenblicklicher Handlungsbedarf,
da die Einspruchfrist bereits mit 31.08.2010 abläuft!
Das geht uns alle an, denn wird dieser Gesetzesentwurf Realität, ist es mit
der privaten Vorsorge vorbei und auch eine adäquate Selbstmedikation mit
wirksamen Mengen von Vitamin C gehört bald der Vergangenheit an!
Wer immer von Ihnen/Euch weiterhin Natur- Medizin, sogenannte Nahrungsergänzungsmittel frei erhalten, kaufen und verwenden will, der handle bitte hier und jetzt:
Bitte an alle verfügbaren Adressen, egal ob aus dem privaten Adressbuch oder sogar Kundenlisten- sofort eine Mail schicken; am besten, diese hier mit Ihrer/Eurer Unterschrift (unten) umändern und sofort verschicken. Zum Schutz vor Datenmissbrauch in das „An“ Feld die eigene email Adresse einfügen und dann im „Bcc“ Feld alle verfügbaren Adressen, getrennt durch ein Semikolon (;) und eine Lehrtaste hintereinander eingeben.
Es geht um unser aller Gesundheit und um unser aller Freiheit und gegen die hinterhältige Entmündigung von uns allen…gegen die Volksmehrheit!
Liebe Freunde/innen, Bekannte, Gleichgesinnte,
wenn der in dieser Sommerpause eingebrachte Gesetzentwurf Wirklichkeit werden sollte, dann werden rund 36 Millionen deutsche Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel vorwiegend nur noch auf dem grauen Markt kaufen können.
Im Schutz der parlamentarischen Sommerpause hat das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der immense Auswirkungen auf mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung haben wird. Würde das Gesetz so angenommen, würde jedes Nahrungsergänzungsmittel, jedes diätische Lebensmittel oder auch Vitaminzusätze in Getränken, Sportler-Nahrung, generell jedes Lebensmittel dem Vitamine zugefügt werden, einer bürokratischen Zulassung bedürfen. Ihnen als Konsumenten entstünden dadurch wieder zusätzliche Kosten und es droht eine nicht vorhersehbare Einschränkung der erhältlichen Nahrungsergänzungen in Deutschland.
Mit diesem Vorgehen des BMELV wird nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ins Gegenteil verkehrt, sondern auch gegen das übergeordnete europäische Recht verstoßen.
Was können Sie tun, um dies zu verhindern ?
Falls Sie Ihren Wohnsitz oder einen Zweitwohnsitz in Deutschland haben, können Sie gegen Gesetzentwürfe Einspruch erheben. Bitte nutzen Sie Ihr Stimmrecht. Ihr habt nur mehr 1 Tag Zeit, denn die Einspruchsfrist gegen die Gesetzesänderung läuft bereits heute am 31. August 2010 aus. Wenn Sie als deutscher Bürger weiterhin uneingeschränkten Zugang zu Nahrungsergänzungsmittel haben möchten, HANDELN SIE JETZT.
Je mehr Menschen gegen den falsch verstandenen Verbraucherschutz protestieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird.
Sagen Sie “Nein”zur Bevormundung der Politiker.
Sagen auch Sie Nein, wie es zum Beispiel die European Federation of Naturopathy e.V. oder der Heilpraktiker Verband Rheinland tut.
Wehren auch Sie sich
- gegen ein Gesetz, das die Auswahl an Nahrungsergänzungen stark einschränkt
- gegen eine Bevormundung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes
- gegen einen deutschen Alleingang unter Missachtung europäischen Rechts
Es ist ganz einfach, gegen den Gesetzentwurf Einspruch zu erheben !
Klicken Sie auf diesen Link und Sie gelangen direkt zum Formular der EFN-European Federation for Naturopathy e.V. Füllen Sie im Formular die rechts neben den gelb hinterlegten Zeilen stehenden Felder aus und klicken Sie auf “Abschicken”. Die European Federation for Naturopathy EFN e.V., leitet das Protestschreiben direkt an das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) weiter.
Im Namen von uns als Nutzer von Naturpräparaten, statt chemischer Arzneimittel und der European Federation for Naturopathy e.V. bedanke ich mich für Ihre Mithilfe.
HANDELN SIE JETZT, bevor es zu spät ist. Die Einspruchsfrist läuft bereits in 3 Tagen am 31. August 2010 ab.